Diese MoniMaster-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (auch Eula oder Vereinbarung genannt) besteht zwischen dem Endbenutzer (im Folgenden als Sie oder der Lizenznehmer bezeichnet) und dem MoniMaster-Team (im Folgenden als wir oder der Lizenzgeber bezeichnet), dem Eigentümer der MoniMaster-Software und Unter Entwicklern werden wir im Folgenden von dieser Software oder MoniMaster sprechen.
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Herunterladen und/oder Installieren eines MoniMaster-Produkts fortfahren. Darüber hinaus sollten auch die folgenden Bestimmungen sorgfältig verstanden werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Artikel 3, 5, 6, 14, 15 und 16.
Wenn Sie Einwände oder Fragen zu dieser Eula haben, wenden Sie sich bitte an das MoniMaster-Team. Sobald Sie beginnen, die Software zu installieren, zu kopieren, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen, stimmen Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu und verpflichten sich, alle Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten.
Hinweis: Indem Sie auf die Software zugreifen, sie herunterladen, installieren oder sogar verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, rechtlich an die Bestimmungen, Bestimmungen und Konditionen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.
(1) Alle Benutzer müssen die Software auf einem oder mehreren Geräten installieren, die Ihnen gehören, und/oder Sie haben die ausdrückliche Erlaubnis und Zustimmung des Geräteeigentümers oder Benutzers dazu eingeholt.
(2) Für cloudbasierte Überwachungsoptionen und andere Überwachungsoptionen, die keine Softwareinstallation erfordern, dürfen Benutzer die Software nur mit einem Konto, einer Anwendung oder einem Programm verwenden, zu dem Sie über legitimen Zugriff oder Berechtigungen verfügen.
(3) Benutzer müssen außerdem zustimmen, jeden, der das Gerät verwendet, auf dem die Software installiert ist, und jede andere Person mit gesetzlichen Rechten auf das Konto über die Existenz der Software zu informieren.
(4) Alle Benutzer mit Wohnsitz in Kanada müssen bei der Nutzung von MoniMaster den Personal Information and Electronic Documents Protection Act (pipeda) lesen, verstehen und einhalten.
(5) Darüber hinaus müssen alle Benutzer mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten den Children's Online Privacy Protection Act (Coppa) und die Abhörgesetze lesen und einhalten.
Haftungsausschluss: MoniMaster ist nur für den legalen Gebrauch bestimmt. MoniMaster ist eine Smartphone- und Tablet-Überwachungsanwendung, die eine wirksame elterliche Kontrolle und professionelle Überwachung von Angehörigen oder Mitarbeitern im Rahmen des Gesetzes auf Geräten ermöglichen soll, die ihnen rechtmäßig gehören, und deren Zustimmung oder Erlaubnis zur Überwachung der überwachten Benutzer eingeholt wurde.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Verstößen gegen geltende Gesetze führen und schwere Geld- und Strafstrafen für Verstöße nach sich ziehen. Unseren Nutzern wird empfohlen, sich vor der Registrierung, dem Herunterladen, der Installation und der Nutzung der MoniMaster-App rechtlich beraten zu lassen, um eine professionelle Meinung über die Rechtmäßigkeit der Nutzung der MoniMaster-App in jeglicher Form einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass MoniMaster nicht verantwortlich ist, wenn ein Benutzer beschließt, ein Gerät zu überwachen, für dessen Überwachung er keine Berechtigung hat, und dass MoniMaster auch keine Rechtsberatung bezüglich der Verwendung der Software erteilen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Überwachungsmaster
In dieser Vereinbarung bezeichnet „MoniMaster“ alle Inhalte, die auf der Datei, Festplatte, CD-ROM, DVD oder allen anderen Medien vorhanden sind, auf die sich diese EULA bezieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, die uns gehört und an MoniMaster lizenziert ist und über die wir verfügen Aufnahme von MoniMaster; schriftliche Informationen oder Dokumente zu MoniMaster („Unsere Dokumente“);
2. Lizenzerteilung
Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung gewähren wir (der Lizenzgeber) Ihnen, unserem Kunden, hiermit ein begrenztes, widerrufliches, persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Informationen zum Herunterladen, Installieren und Aktivieren Die Software (MoniMaster) ist Ihr Eigentum und wird streng von Ihnen kontrolliert. Sie ist nur für den privaten, persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt.
Das Teilen der Software und der Inhalte mit anderen verstößt gegen die Bedingungen dieser Lizenz. Wenn der Lizenznehmer eine Mehrbenutzerlizenz von unseren Lizenzgebern erwirbt, dürfen Sie die Software nur einer bestimmten Anzahl von Benutzern oder einer bestimmten Anzahl von Benutzern über das Internet verfügbar machen.
Darüber hinaus sind alle Rechte, die Ihnen in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, dem Lizenzgeber vorbehalten.
Sie können diese Software und alle zugehörigen Informationen, die den Benutzern zur Verfügung gestellt werden, anzeigen, überprüfen und verwenden. Benutzer dürfen diese Software und die zugehörigen Informationen nicht für kommerzielle Zwecke verwenden. Darüber hinaus muss der Lizenzgeber verstehen, dass monimaster.com/de und MoniMaster nur für die folgenden Zwecke verwendet werden dürfen:
- Elterliche Kontrolle über Kinder.
- Sie besitzen das Gerät rechtmäßig und verfügen über die ausdrückliche Erlaubnis des überwachten Benutzers.
- Andere rechtmäßige Zwecke, die durch die in Ihrer Gerichtsbarkeit geltenden Rechtsstaatlichkeit zulässig und berücksichtigt sind.
Der Begriff „Kind“ kann definiert werden als: Ihr eigener rechtmäßiger Nachkomme oder Mündel (wie nach US-amerikanischem Recht definiert), der unter 18 Jahre alt ist. Das Kind muss mit einem kompatiblen Mobiltelefon überwacht werden, das Sie rechtmäßig besitzen. Sie können Ihre Kinder nicht überwachen, wenn Sie eine der folgenden Beziehungen haben:
- Brüder und Schwestern: Brüder/Schwestern
- Stiefgeschwister: Stiefbrüder/Stiefschwestern
- Stiefeltern: Stiefvater/Stiefmutter
- Tante oder Onkel: Cousin/Nichte/Neffe
- Großeltern: Großvater/Großmutter
- Urgroßeltern: Urgroßvater/Urgroßmutter
Der Begriff „Mitarbeiter“ ist definiert als:
- Mitarbeiter von Unternehmen, die Ihnen gehören oder für die Sie arbeiten und die Sie leiten.
- Der Mitarbeiter muss mit einem firmeneigenen kompatiblen Telefon überwacht und ihm gemäß den Unternehmensrichtlinien für Firmentelefone ordnungsgemäß ausgehändigt werden.
- Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter benachrichtigt werden und der Überwachung zustimmen, bevor mit der Überwachung rechtmäßig begonnen werden kann.
3. Lizenzbeschränkungen
MoniMaster ist nur für den legalen Gebrauch konzipiert.
(1) Aufgrund lokaler Gesetze in einigen Regionen, die die Nutzung ähnlicher Anwendungen wie unserer einschränken, geben MoniMaster und monimaster.com/de keine offizielle Zusicherung, dass die Software oder die damit verbundenen Materialien in Ihrem Land gesetzlich zulässig oder zur Nutzung verfügbar sind /region , obwohl es immer noch global zugänglich ist.
(2) Benutzer, die sich für den Zugriff auf die Software von solchen eingeschränkten Standorten aus entscheiden, tun dies auf eigenes Risiko oder nach eigenem Ermessen und sind für die Einhaltung der geltenden lokalen Gesetze, sofern vorhanden, und für den Umfang, in dem diese Gesetze noch gelten, verantwortlich.
(3) Alle von MoniMaster bereitgestellten Angebote und Informationen sind ungültig, wenn solche lokalen Einschränkungen gelten.
(4) Alle Benutzer müssen sich verpflichten, alle für sie geltenden lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Handlungen jederzeit allen diesen Gesetzen entsprechen. In manchen Gegenden kann es illegal sein, andere Personen auf einem Gerät, das Sie besitzen, über ein anderes Gerät, das Sie besitzen, zu überwachen.
(5) Grundsätzlich gilt, dass kein Erwachsener ohne seine ausdrückliche Zustimmung überwacht werden darf.
(6) Wann immer Sie MoniMaster auf einem Gerät installieren, das Ihnen nicht gehört und/oder das nicht über entsprechende Überwachungsfunktionen verfügt, muss MoniMaster sein Bestes tun, um mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit aller Parteien zu gewährleisten. In der Regel umfasst dies die tatsächliche Übergabe aller angeforderten Kundendaten und aller kauf-/produktbezogenen Informationen. Darüber hinaus haben alle überwachten Benutzer das Recht, dem MoniMaster-Team illegale Aktivitäten zur weiteren Untersuchung zu melden.
(7) Sie erklären sich damit einverstanden, MoniMaster nicht mehr in einer Weise zu nutzen, die Stalking, Missbrauch, Belästigung, Verleumdung, Drohungen oder eine anderweitige Verletzung der Menschenrechte einer anderen Person beinhalten oder zur Folge haben könnte.
(8) Lizenzgeber MoniMaster ist nicht verantwortlich für eine solche Nutzung und für bedrohende, belästigende, verleumderische, beleidigende oder rechtswidrige Nachrichten oder Übertragungen, auf die Benutzer während der Nutzung der lizenzierten Software stoßen.
(9) Wenn lizenzierte Software ohne die Erlaubnis des Eigentümers oder Benutzers der lizenzierten Software auf einem Gerät installiert wird, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, sie zu deinstallieren und das Konto des Rechtsverletzers zu sperren.
(10) Bitte beachten Sie außerdem, dass alle Daten und sensiblen Informationen auf den MoniMaster-Servern verschlüsselt sind, um die Privatsphäre des Kontoinhabers zu gewährleisten, sodass die autorisierte Person diese Informationen weder an Dritte weitergeben noch von ihnen erhalten kann Der Server liest diese Daten.
(11) Vor oder nach der Zustimmung zu dieser Eula erklären Sie sich damit einverstanden, Ihre geschützten Informationen oder Geschäftsgeheimnisse, sofern vorhanden, niemals missbräuchlich zu verwenden oder einer anderen Person gegenüber offenzulegen.
(12) Wenn wir Ihnen außerdem vertrauliche Informationen eines Drittlizenzgebers offenlegen, werden Sie alle von MoniMaster und dem Drittlizenzgeber geforderten Nutzungs- und Vertraulichkeitsrichtlinien einhalten.
(13) Darüber hinaus werden Sie alle diese vertraulichen und geschützten Informationen streng vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder offenlegen oder sie für die Zwecke des Lizenzgebers oder zum Nutzen anderer Personen verwenden ein Dritter (je nach Fall).
(14) Der Lizenznehmer darf nicht und darf auch nicht zustimmen oder anderen helfen oder ihnen erlauben, Teile der Software und ihrer erzeugten Dokumentation zu bearbeiten, zu modifizieren, weiterzugeben, zu übersetzen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu vermieten oder zu handeln.
a. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer nicht zustimmen oder anderen helfen, basierend auf der gesamten Software oder Dokumentation oder einem Teil davon, abgeleitete Software, Projekte oder Arbeiten zu erstellen;
b. Der Lizenznehmer darf keine Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung oder andere Versuche unternehmen, den Quellcode der lizenzierten Software zu entdecken;
c. Nach Erhalt einer Ersatz- oder Upgrade-Version als Ersatz für eine frühere Version darf der Lizenznehmer nicht und darf auch nicht zustimmen oder anderen erlauben, die frühere Version der lizenzierten Software zu verwenden (in diesem Fall muss der Lizenznehmer die frühere Version vollständig zerstören und einzeln entsorgen);
d. Der Lizenznehmer darf nicht und darf auch nicht zustimmen oder anderen helfen, die Urheberrechts- oder Markenangaben des Lizenzgebers oder andere Urheberrechts- oder Markenangaben von Dritten, die in der lizenzierten Software oder Dokumentation enthalten sind, zu entfernen oder zu verbergen;
e. Der Lizenznehmer darf nicht und darf auch nicht zustimmen oder anderen helfen, die Software in jeder Art von Betrieb, der zu persönlichen Schäden führen könnte, wie in Unternehmen, Flugzeugen, Schiffen, Nuklearanlagen, Lebenserhaltungssystemen, Kommunikationssystemen oder Softwarefehlern, die Umweltschäden oder sogar Tod verursachen könnten, zu deployen;
f. Der Lizenznehmer darf nicht und darf auch nicht zustimmen oder anderen helfen, die Software als Teil von Zeitdienst-, Dienstanbieter-, Facility-Management- oder Service-Provider-Vereinbarungen zu verwenden;
g. Der Lizenznehmer darf nicht und darf auch nicht zustimmen oder anderen helfen, die Software oder die daraus generierten Informationen auf illegale oder nicht durch diese EULA autorisierte Weise zu verwenden; MoniMaster darf nicht verwendet werden, um andere Personen zu überwachen (z. B. Ehepartner, Freunde, geliebte Personen, auf Bewährung Entlassene, Strafgefangene usw.). Ein Verstoß gegen eine der oben genannten Bestimmungen führt zu einem Verstoß gegen die bei der Kaufvereinbarung festgelegten Bedingungen, und das Benutzerkonto wird sofort gekündigt, ohne Entschädigung oder Rückerstattung.
4. Installation
Als allgemeine Regel sollte der Lizenznehmer nur eine Kopie der Software auf einem einzigen Gerät installieren. Die Installation eines MoniMaster-Kontos auf zwei oder mehr Geräten ist verboten und illegal. Wenn der Lizenznehmer die Software auf zwei oder mehr Geräten installieren möchte, kann er mehrere Lizenzen erwerben. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für alle Kosten, die bei der Installation und Nutzung der Software entstehen, da diese Vereinbarung für alle Installationen der Software gilt.
5. Software-Verbesserungsplan
Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, verpflichtet sich der Lizenzgeber, jederzeit zum Schutz der Privatsphäre aller Benutzer beizutragen. Diese Erklärung beschreibt die anonymen Datenerfassungsprozesse und Nutzungspraktiken des Software Improvement Program.
Um die Software, ihre Funktionalität und das allgemeine Benutzererlebnis kontinuierlich zu verbessern, sammeln, verarbeiten, pflegen und nutzen wir automatisch gesammelte Informationen darüber, wie verschiedene Softwaremodule und -funktionen zur Verbesserung des Systems verwendet werden. Darüber hinaus werden weitere Informationen anonym zur statistischen Analyse der Softwarenutzung erhoben.
Solche Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, den Benutzern ein verbessertes Endbenutzererlebnis zu bieten. Die gesammelten MoniMaster-Daten werden niemals zu Marketing- oder Werbezwecken an Dritte weitergegeben, verkauft, weitergegeben, vermietet oder gehandelt. Während des Softwareinstallationsprozesses können Benutzer, die nicht an diesem Dienst interessiert sind, sich über die Registerkarte „Erweiterte Optionen“ abmelden.
MoniMaster wird niemals unethisch andere Daten von Ihrem Gerät sammeln als die, die für den reibungslosen Betrieb der Software erforderlich sind, da wir Ihre Privatsphäre wertschätzen.
6. Aktivierung
Bestimmte technische Maßnahmen sind in die lizenzierte Software integriert, um eine unbefugte oder illegale Nutzung zu verhindern. Darüber hinaus enthält die lizenzierte Software eine Durchsetzungstechnologie, die die Möglichkeit des Lizenznehmers einschränkt und kontrolliert, die lizenzierte Software auf bestimmten Geräten für eine bestimmte Anzahl von Geräten und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu deinstallieren und erneut zu installieren.
Während der Installation und der Dokumentation muss die Software möglicherweise gestartet werden. Wenn solche erforderlichen Startvorgänge ausgelassen werden, darf die lizenzierte Software nur für einen bestimmten Zeitraum betrieben werden.
Wenn außerdem eine Aktivierung erforderlich ist und der Lizenznehmer diese nicht innerhalb der angegebenen Zeit während der Dokumentation oder Installation abschließt, funktioniert die lizenzierte Software nicht mehr, bis ihre Aktivierung erfolgreich abgeschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt ist ihre normale Funktionalität nicht mehr verfügbar.
Wenn die autorisierte Person während des Aktivierungsprozesses auf Probleme stößt, kann die autorisierte Person eine Nachricht an das autorisierte Kundencenter senden, um Unterstützung zu erhalten.
7. Testkopie
Der Lizenznehmer kann nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos eine Evaluierungskopie der Software (eine „Evaluierungskopie“) erhalten. Bestimmte Merkmale und/oder Funktionen der lizenzierten Software bleiben in dieser Testversion dauerhaft nicht verfügbar oder gesperrt. Um alle Merkmale und Funktionen der gesamten lizenzierten Software in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Lizenznehmer einen gültigen Lizenzaktivierungsschlüssel erwerben. Danach kann der Lizenznehmer einen gültigen Lizenzschlüssel verwenden, um die lizenzierte Software (Evaluierungskopie) zu starten. Die Evaluierungskopie hört auf, als Evaluierungskopie zu fungieren, und beginnt, als Vollversion zu fungieren, und alle Bedingungen dieser EULA treten in Kraft anwenden.
8. Frist
Lizenznehmer können zwischen einer Vielzahl verfügbarer Lizenzen wählen. Wenn Sie sich für den Kauf einer zeitlich begrenzten Lizenz entscheiden, können Benutzer die lizenzierte Software nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen. Alle Benutzer können ihre Lizenz freiwillig kündigen, indem sie die Software und alle Kopien davon zerstören. Wenn Sie die Bestimmungen, Bedingungen oder Konditionen dieser Vereinbarung nicht einhalten, erlischt die Lizenz automatisch oder wird anderweitig ungültig. Nach Beendigung der Lizenz sind Sie verpflichtet, die Software und alle Kopien davon zu zerstören und deren Nutzung einzustellen.
9. Lizenzübertragung
Der Lizenznehmer darf die lizenzierte Software, ihre Dokumentation oder die durch diese Eula gewährte Lizenz unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers vermieten, verleihen, leasen, übertragen, verkaufen, unterlizenzieren, übertragen oder weiterverbreiten.
10. Software-Update
A. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten regelmäßig Software-Updates zur Verfügung zu stellen.
b. Darüber hinaus kann der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entscheiden, ob die Software-Updates, die er den Benutzern zur Verfügung stellt, kostenlos bleiben oder die Lizenznehmer für Updates bezahlen.
c. In diesem Fall bedeutet „Update“ eine neue Version der lizenzierten Software, die technische Anpassungen, geänderte Funktionen oder aktualisierte Informationen enthält oder die der Lizenzgeber beabsichtigt, die Lizenz hinzuzufügen, zu verbessern, zu löschen oder anderweitig zu ändern Aspekt der Software. Wenn es sich bei der autorisierten Software um ein Update einer früheren Version handelt, muss die autorisierte Person über eine gültige Lizenz für diese frühere Version verfügen, um auf die aktualisierte Version zugreifen zu können.
d. Alle Aktualisierungen, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer zur Verfügung stellt, erfolgen auf der Basis eines Lizenzaustauschs und der Lizenznehmer erklärt sich daher damit einverstanden, dass der Lizenznehmer als Voraussetzung für den Erhalt solcher Aktualisierungen alle Lizenznehmerrechte in Bezug auf eine frühere Version der Software kündigt.
e. Lizenznehmer dürfen jedoch weiterhin frühere Versionen der Software ausführen, nur um den Übergang zu neueren Versionen zu erleichtern. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung an den Lizenznehmer den Service oder Support für frühere Versionen einzustellen, nachdem Updates verfügbar sind.
f. Software-Updates können über die lizenzierte Software oder die Website des Lizenzgebers bereitgestellt werden. Diese Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, Software-Upgrades und/oder neue autorisierte Softwareversionen zu erhalten und zu nutzen.
g. In der aktualisierten Software kann der Lizenzgeber neue Funktionen, Musiktitel, Videos, Bilder und Elemente hinzufügen oder löschen.
11. Geistiges Eigentum
Die lizenzierte Software, ihre Dokumentation und alle lizenzierten Kopien im Besitz des Lizenznehmers sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und Dritter, deren geistige Eigentumsrechte an den Lizenzgeber lizenziert wurden.
Die Organisation, Struktur und der Code der lizenzierten Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers und aller beteiligten Dritten. Der Lizenznehmer hat ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers kein Recht, die lizenzierte Software oder den Lizenzgeber zu veröffentlichen, zu veröffentlichen oder öffentliche Erklärungen abzugeben.
Darüber hinaus wird die lizenzierte Software gesetzlich unterstützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, internationale Vertragsbestimmungen und Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und bestimmter anderer Länder. Darüber hinaus werden dem Lizenznehmer, sofern in dieser EULA nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, keine geistigen Eigentumsrechte an der lizenzierten Software gewährt.
12. Unterstützung
Diese EULA verpflichtet den Lizenzgeber nicht dazu, dem Lizenznehmer technische Supportleistungen in Bezug auf die lizenzierte Software bereitzustellen. Der Lizenznehmer kann jedoch während der Laufzeit dieser EULA gegen eine geschätzte Gebühr entsprechende Supportleistungen anfordern oder sich auf eine kostenlose E-Mail verlassen regelmäßig nach Ermessen des Autors Unterstützung leisten. Der oben genannte E-Mail-Support umfasst technische Unterstützung mit geschäftlicher Priorität für Installation, Fehlerbehebung, Upgrades und Wartung.
13. Kündigung durch den Lizenzgeber
Vorbehaltlich der in Abschnitt 8 dargelegten Bedingungen ist der Lizenzgeber berechtigt, diese EULA mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer zu widerrufen, wenn:
Wenn der Lizenznehmer eine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erheblich verletzt und alle Abhilfemaßnahmen nicht ergriffen werden können oder keine Abhilfemaßnahmen innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung des Lizenzgebers ergriffen werden. Darüber hinaus behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, dem Lizenznehmer sofort und ohne vorherige Ankündigung den Zugriff auf die lizenzierte Software zu verbieten, wenn der Lizenznehmer die lizenzierte Software zur Begehung einer illegalen oder kriminellen Handlung einsetzt. Nach Beendigung dieser Vereinbarung kann der Lizenznehmer die lizenzierte Software nicht mehr nutzen.
Darüber hinaus berührt die Kündigung dieser Eula in keiner Weise Rechte, Pflichten oder Verbindlichkeiten einer der Parteien, die vor der Kündigung entstanden sind oder von denen erwartet wird, dass sie nach der Kündigung weiterhin Konsequenzen oder Auswirkungen haben.
14. Keine Garantie für lizenzierte Software
MoniMaster stellt dem Lizenznehmer die Software „wie besehen“ zur Verfügung. Dementsprechend übernehmen wir, der Lizenzgeber, unsere Mitarbeiter, unsere Lieferanten, Vertreter, verbundenen Unternehmen usw. keine Garantie hinsichtlich der Verfügbarkeit, Nutzung oder Leistung.
MoniMaster übernimmt keine Garantien, Bedingungen oder Zusicherungen (weder stillschweigend noch ausdrücklich durch allgemeines Recht, Gesetz, Brauch, Gebrauch oder anderweitig) in Bezug auf irgendeine Angelegenheit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nichtverletzung von Rechten Dritter, zufriedenstellende Qualität, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSSER IN DEM UMFANG, DASS DIE GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT DURCH DIE IN DER GERICHTSBARKEIT DES LIZENZNEHMERS AKTUELLEN GESETZE AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.
Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Ihre Nutzung der Software im gesetzlich zulässigen Umfang auf Ihr eigenes Risiko erfolgt und Sie ausdrücklich das gesamte Risiko hinsichtlich Genauigkeit, Leistung und Qualität tragen. Keine mündlichen und/oder schriftlichen Informationen oder Ratschläge des Lizenzgebers oder eines autorisierten Vertreters begründen eine Garantie oder gelten als solche.
Die Software kann „Open-Source“-Material enthalten (z. B. Apache- oder Public-Domain-Lizenz, alle Open-Source-Software, GNU General Public License, Copyleft, Library General Public License, Lesser General Public License, Berkeley Software Distribution). Lizenzlizenz, Mit-Lizenz, Mozilla-Lizenz, Open-Source-Initiative-Lizenz oder ähnliche Lizenz).
Es gelten die Haftungsbeschränkungen dieser EULA. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich dieser in die Software eingebetteten Open-Source-Materialien.
15. Haftungsbeschränkung
Der Lizenzgeber, seine verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Mitarbeiter haften in keinem Fall für Ansprüche, Schäden oder Ausgaben oder für Folgeschäden, Nebenschäden, Strafschäden, besondere oder indirekte Schäden oder für Gewinne, Einsparungen oder Verluste jeglicher Art.
Ob Lizenzgebervertreter oder verbundene Unternehmen über die Möglichkeit solcher Verluste, Ausgaben, Ansprüche oder Schäden oder etwaiger Ansprüche Dritter informiert wurden. Diese Einschränkungen und Ausschlüsse gelten in dem Umfang, der nach geltendem Recht in der Gerichtsbarkeit des Lizenznehmers zulässig ist. Die gesamte Haftung des Lizenzgebers, seiner verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder Vertreter im Zusammenhang mit dieser Eula ist auf die vom Lizenznehmer gegebenenfalls für die Software gezahlten Gebühren beschränkt.
Wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs wegen möglicher, drohender oder tatsächlicher Verletzung der Rechte Dritter ist, für die der Lizenzgeber haftbar gemacht werden kann, wird der Lizenznehmer unverzüglich angemessene Versuche unternehmen, die Nutzung der Software zu beenden, und nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung Mitteilung oder Mitteilung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer kostenlos Ersatz- oder aktualisierte Software zur Verfügung und die Haftung wird nicht auf den Lizenznehmer übertragen.
16. Vergütung
Die Haftung des Lizenznehmers gemäß dieser Bestimmung bleibt über den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen. Der Lizenzgeber stellt den Lizenzgeber von allen Gebühren, Bußgeldern, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten, Strafen und Ansprüchen (einschließlich Anwaltskosten) frei, die sich aus der rechtswidrigen Nutzung von Software Dritter durch den Lizenznehmer ergeben.
17. Exportbeschränkungen
Durch die Nutzung der lizenzierten Software sichert der Lizenznehmer zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem solchen Land befindet, in dem Beschränkungen gelten. Darüber hinaus ist es dem Lizenznehmer aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, die lizenzierte Software in Gebiete, Länder oder Regionen zu nutzen, zu exportieren oder erneut zu exportieren, die Sanktionen der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten unterliegen.
18. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
In Ermangelung möglicher Gesetzeskonflikte unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen von Hongkong. Alle Streitigkeiten, die sich aus einzelnen oder allen Bestimmungen dieser Vereinbarung ergeben, werden von hkiac in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln beigelegt, sofern dies durch die in Ihrer Gerichtsbarkeit geltenden örtlichen Gesetze unterstützt wird.
19. Sonstige Bestimmungen
Das Versäumnis einer Partei, einige oder alle ihrer Rechte oder Pflichten auszunutzen oder zu missbrauchen, gilt nicht als Verzicht oder Verlust einiger oder aller dieser Rechte. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer, und uns, dem Lizenzgeber, dar und ersetzt alle anderen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Software und ihrer Dokumentation. Sollte es einen Konflikt zwischen dieser EULA und einer zwingenden Bestimmung eines Gesetzes im Zuständigkeitsbereich der autorisierten Person geben, hat Letzteres Vorrang. Sollte aus irgendeinem unvorhergesehenen Grund eine Bestimmung oder ein Teil davon von einem zuständigen Gericht als unmoralisch, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig erachtet werden, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Der Lizenzgeber hat das Recht, diese Vereinbarung regelmäßig zu aktualisieren. Wenn Sie diese Software weiterhin nutzen, wird davon ausgegangen, dass Sie die neuen Bedingungen akzeptiert haben. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 können Sie diese Vereinbarung kündigen und die aktualisierte Vereinbarung ablehnen. In einem solchen Fall wird der Lizenzgeber keinerlei Haftung oder Gebühren an Sie weitergeben.
Danksagungen
Mit der Installation dieser Software bestätigen Sie, dass Sie deren Bedingungen gelesen und verstanden haben und mit deren Bindung einverstanden sind. Darüber hinaus stimmen Sie zu, dass diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien bezüglich der Lizenz und aller vorgeschlagenen oder ursprünglichen Vereinbarungen (mündlich oder schriftlich) ersetzt.